Öffentliche Gottesdienste im Stift Zwettl ab 7. Februar
Ab Sonntag, 7. Februar, finden wieder öffentliche Gottesdienste statt. So bietet auch das Stift Zwettl wie gewohnt 3 Sonntagsmessen: 8, 9, und 10:30 Uhr.
Aufgrund der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände finden alle Sonntagsgottesdienste in der Stiftskirche statt. Wochentagsmessen werden im Cellarium gefeiert, Details dazu in der Messordnung.
Bitte beachten Sie auch weiterhin die geltenden Vorschriften:
- Maskenpflicht im Gottesdienst: FFP2-Masken sind für die Dauer des Gottesdienste vorgeschrieben, Ausnahmen gelten bei Personen mit eingeschränkter Gesundheit, Kindern und Jugendlichen sowie Schwangeren. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und Schwangere sind MNS-Masken Vorschrift.
- Abstände: Sicherheitsabstände von 2 Metern zu den Mitfeiernden sind einzuhalten.
- Gesang: Wie schon im Herbst wird der Volksgesang reduziert, Solisten und kleine Ensembles (bis 4 Personen) sind erlaubt. Vorsänger und andere Personen im liturgischen Dienst sind für die Dauer der Ausübung ihrer Tätigkeit (Gesang, Lesung) von der Maskenpflicht ausgenommen.
- Taufen: Sind im kleinen Kreis wieder erlaubt.
Für Details steht die Rahmenordnung der Bischofskonferenz zum Download bereit!