Informationen zum aktuellen Lockdown
Bischöfe : Ab sofort FFP2-Masken und Zwei-Meter-Abstand in Kirchen
Laut aktuell geltender Rahmenordnung der Bischofskonferenz bleiben öffentliche Gottesdienste bis 6. Februar ausgesetzt und Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet — Gottesdienste im kleinsten Kreis mit maximal zehn Personen zulässig.
Die Katholische Kirche hat ihre Corona-Schutzmaßnahmen adaptiert: Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz in Kirchen und bei Gottesdiensten verpflichtend war, ist ab sofort eine FFP2-Maske zu tragen. Der bisher geltende Mindestabstand von 1,5 Metern wird darüber hinaus auf zwei Meter erhöht. Das hat die katholische Bischofskonferenz beschlossen.
Die auf Grundlage des Beschlusses veröffentlichte “Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste” gilt bis vorerst 6. Februar. In dieser Zeit bleibt wie bisher die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ausgesetzt. Die Kirchen stehen wie bisher tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet unter Einhaltung der neuen Regeln offen.
Laut Plan der Bundesregierung soll es am Montag, 1. Februar, eine Entscheidung über das weitere Vorgehen geben. Sollte der Lockdown beendet werden, finden ab Sonntag, 7. Februar, wieder — wie gewohnt — 3 Sonntagsgottesdienste statt.
Das weitere Vorgehen wird, je nach Entscheid der zuständigen Stellen, rechtzeitig bekannt gegeben. Bitte beachten Sie auch die aktuelle Messordnung!