Rahmenordnung für Gottesdienste ab dem 20. Juni 2020
Die Österreichische Bischofskonferenz hat eine aktuelle Rahmenordnung für Gottesdienste herausgegeben, wirksam ab dem 20. Juni. Bitte beachten Sie die wesentlichen hier angführten Punkte. Für weitere Informationen steht die Rahmenordnung zum Download bereit.
Die wesentlichen Punkte
“Wir sind überzeugt, dass die (Pfarr-)Gemeinden und ihre Verantwortlichen vor Ort auch auf dieser nächsten Stufe gottesdienstliche Feiern (in den unterschiedlichen Formen: Messfeier, Wort-Gottes-Feier, Stundengebet, Andachten usw., sowie die Feier der Sakramente der Taufe und der Trauung) mit Umsicht ermöglichen werden. ”
Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere sind dabei wichtige Voraussetzungen. Für öffentliche Gottesdienste ab 20. Juni 2020 gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:
Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird, von mindestens 1 Meter. Der in dieser Rahmenordnung festgelegte Mindestabstand darf für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Beim Kircheneingang sollen nach Möglichkeit Desinfektionsmittelspender bereitgestellt werden. Wenn die Weihwasserbecken gefüllt werden, muss das Wasser häufig (zumindest 2x pro Woche) gewechselt und das Becken jedes Mal gründlich gereinigt werden. Das Besprengen von Personen und Gegenständen mit frischem Weihwasser ist unbedenklich. Flächen oder Gegenstände (z.B. Türgriffe), die wiederholt berührt werden, sollen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Es soll ein Willkommensdienst aus der (Pfarr-)Gemeinde als Service am Kircheneingang die Ankommenden empfangen und Hinweise geben bzw. für Fragen zur Verfügung stehen. Gemeinsames Sprechen und Singen ist überall dort im Raum gut möglich, wo der Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten wird. Eigenverantwortung und Rücksichtnahme aller Mitfeiernden sind dabei eine wichtige Voraussetzung. Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden. |
Alle weiteren Regelungen, wie berührungsloser Friedensgruß, Abstandsregeln beim Kommunionempfang bzw. Desinfektionsvorschriften für Zelebranten und Kommunionspender bleiben bestehen.