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Benützungszeiten

Für Recherchen wissenschaftlicher Art ist die Bibliothek bzw. das Archiv soweit nicht gesperrt grundsätzlich zugänglich. Recherchebesuche sind zeitgerecht vorher telefonisch oder per Mail mit dem Archivar/Bibliothekar zu vereinbaren.

Für die Benützung der Bestände ist ein Antrag zu stellen. Dem Archiv unbekannte Personen werden gebeten, sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen.

Familien- und Ahnenforscher haben sich zuerst mit dem Diözesanarchiv St. Pölten in Verbindung zu setzen, da dort die entsprechenden Bestände zentral recherchierbar sind.

Das Archivgut darf nur auf dem zugewiesenen Arbeitsplatz eingesehen werden. Eine Entlehnung von Archivgut ist nicht möglich. Reproduktionen von Archivgut bedürfen einer eigenen Genehmigung seitens des Stiftes Zwettl und sind kostenpflichtig. Für Archivgut, das jünger als 50 Jahre ist, gilt die Sperrfrist. Eine Sondergenehmigung zur Benützung von gesperrtem Archivgut ist in begründeten Fällen nur für wissenschaftliche Forschung nach vorher erfolgtem Antrag möglich.

Recherche in den Beständen des Stiftsarchivs.
Recherche im Urkundenbestand bis 1500.

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